In dieser Rubrik informieren wir unsere Vereinsmitglieder zusätzlich über Sachverhalte und wichtige Neuigkeiten aus dem Mitteilungsblatt des Sächsischen Landesfischereiverbandes e. V.
Gerne nehmen wir von Euch andere wichtige Informationen oder Termine entgegen und veröffentlichen diese in unserer Rubrik. Bitte nutzt hierzu das Kontaktformular
Neues Angelgewässer ab 2017 - C03-113 Lehmgrube am Witzbach/Hainichen
Ab dem 01.01.2017 steht den Mitgliedern des AVS ein neues Angelgewässer zur Verfügung. Die Lehmgrube Witzbach/Hainichen ist eine geflutete und renaturierte Lehmgrube des ehemaligen örtlichen Ziegeleiwerks. Zufahrt und Parkmöglichkeiten findet man neben der Bundesstraße, in unmittelbarer Nähe zum ca. 2,5 ha großem Gewässer. Achtung! Die vor Ort ausgeschilderten Sperrbereiche sind unbedingt zu beachten! (Quelle: Fischer&Angler Ausgabe 04/2016 Seite 192)
Angelverbot NSG "Chemnitzaue bei Draisdorf" - C06-201
Nach Verhandlungen zum Angelverbot im 2015 festgesetzten Naturschutzgebiet „Chemnitzaue bei Draisdorf hat die Untere Naturschutzbehörde Chemnitz für das NSG an der Chemnitz (C 06-201) folgende Ausnahmen zum bestehenden Angelverbot ab 2016 beschieden:
Der Flussabschnitt I von der Autobahnbrücke A4 ca. 350 Meter nach Norden und der Flussabschnitt II von der Straßenbrücke Wittgensdorf 350 Meter nach Süden sind vom 01. Mai bis 30. September eines Jahres als Salmonidengewässer GRÜN mit den Salmonidenangelmethoden beangelbar.
Der Flussabschnitt III, der zwischen den Flussabschnitten I und II liegt ist immer vom 01. Juli bis 30. September eines Jahres als Salmonidengewässer GRÜN mit Sal monidenangelmethoden beangelbar.
Es sind die Informationen mit Karte auf der AVS-Homepage (www.anglerverband-chemnitz.de) und die örtliche Ausschilderung zu beachten!
Müllberäumung ist außerhalb der Vogelbrutzeit im Zeitraum 01. Juli bis 30. September mit vorheriger Vorhabensanzeige (mindestens 14 Tage vorher) an die Behörde (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) durchzuführen. (Quelle: Fischer&Angler Ausgabe 02/2016 Seite 088)
Neue Gewässerordnung in Kraft getreten
Die neue Gewässerordnung mit dem neuen Gewässerverzeichnis des Landesverbandes Sächsischer Angler e.V. ist seit dem 01.01.2015 in Kraft getreten. Der Verband weist ausdrücklich darauf hin, dass seit dem 01.01.2015 neben dem gültigen Erlaubnisschein und dem gültigen Fischereischein die aktuelle Gewässerordnung mit Gewässerverzeichnis zum Angeln mitzuführen sind. (Fischer&Angler Ausgabe 1/2015)
Die aktuelle Fassung der neuen Gewässerordnung mit dem neuen Gewässerverzeichnis des Landesverbandes Sächsischer Angler e.V. findet Ihr im Downloadbereich.